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Wieso übernehmen die Krankenkassen die Kosten für kinesiologische Heilmethoden nicht?

Bei der Kinesiologie handelt es sich um eine alternative Heilmethode, auf die viele Menschen zurückgreifen. Dennoch sind die meisten Krankenkassen nicht dazu gewillt, die Kosten für solche Behandlungen zu übernehmen. Die AOK begründet dies beispielsweise vor allem damit, dass die theoretischen Grundlagen, auf denen die Kinesiologie aufbaut, mit den medizinischen Kenntnissen, auf die man sich hier stützt, nicht übereinstimmen würden. Daher ist es wichtig, das theoretische Fundament der Kinesiologie näher zu betrachten, um die Ablehnung durch die Krankenkassen besser verstehen zu können.

Die Definition und Funktionsweise von Kinesiologie

Der Begriff der Kinesiologie hat griechische Wurzeln. Kinesis bedeutet Bewegung und Logos bedeutet Lehre. Frei übersetzt bedeutet Kinesiologie die Lehre der Bewegung. Ein amerikanischer Chiropraktiker namens George Goodheart war übrigens für die Entwicklung dieser Therapieform in den 1960er und 1970er Jahren verantwortlich. Er entschied sich deshalb für den Begriff „Kinesiologie“, da diese Methode zu einem Wiedererlangen oder aber der Steigerung der Beweglichkeit in Körper und Geist sowie auf einer energetischen Ebene führen sollte. Sogenannte Körperenergien spielen in der Kinesiologie somit eine wichtige Rolle. Außerdem stützt sich die Kinesiologie auch auf bestimmte Begriffe sowie das Körperbild, welches schon seit Urzeiten auf der chinesischen Medizin bekannt ist.

Da ein Kinesiologie von bestimmten Blockaden im menschlichen Körper ausgeht, die entsprechende Symptome verursachen, ist der Muskeltest ein wichtiges Instrument in der Kinesiologie. Denn so könne man die Blockaden lokalisieren und entsprechende Lösungsansätze finden. Darüber hinaus glaube der Begründer der Kinesiologie auch daran, dass psychischer Stress den menschlichen Körper blockieren kann. Diese Blockaden könnten wiederum zu einer Schwächung verschiedener Muskeln führen, was eine Auswirkung auf die inneren Organe des Menschen haben könne. Somit könne eine Auflösung der Muskelblockaden auch eine deutliche Besserung in Bezug auf den Zustand des jeweiligen Organs herbeiführen.

Die Ablehnung durch die Krankenkassen

Doch genau diese Denkweise lehnen die Krankenkassen ab. Sie gehen davon aus, dass die Vorstellungen von verschiedenen Meridianen und Energieblockaden im Körper wissenschaftlich nicht belegt sind. In der Schulmedizin wird der in der Kinesiologie sehr häufig eingesetzte Muskeltest ebenso als unbrauchbar eingestuft. Dementsprechend zweifeln viele Krankenkassen auch die Wirkung der Kinesiologie im Allgemeinen an. Denn wenn die Methoden nicht anerkannt und nicht wissenschaftlich belegt sind, dann können diese natürlich auch nicht die gewünschte Heilung herbeiführen. Die AOK führt an, dass sie die Gemeinschaft der Versicherten finanziell nicht mit solchen Heilmethoden belasten wolle, da die Kinesiologie den Ansprüchen der Krankenkasse nicht gerecht würde.

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